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Hallo,Danke für den Kommentar. Eine Einzelfallberatung ist per Weblog nicht möglich. Sofern Sie eine konkrete Auskunft benötigen, können Sie mich telefonisch erreichen oder mich per Mail beauftragen.Allgemein ist aber zwingend Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung die berufliche Veranlassung. Dies ist der ausschlaggebende Punkt.Die Lohnsteuerrichtlinien beschreiben dies noch konkreter (Link im Text/Kommentaren).Mit freundlichen GrüßenRalf Diegel